Für 'ne Mark Spaß im hohen Bogen
Satzung


Präambel:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat der Kegelklub "Für 'ne Mark Spaß im hohen Bogen" mit seinen Gründungsmitgliedern Roland Achtruth, Thomas Breitenbach, Ralf Erdmann, Christian Geier, Thorsten Horn, Jörg Kleiner, Jens Lieske, Stefan Peters und Carsten Theiß, um dem Leben mit dem Kegelklub eine Ordnung zu geben, diese Satzung beschlossen.

I.
Die Würde des Kegelbruders ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Kegelbrüder. Der Kegelklub "Für 'ne Mark Spaß im hohen Bogen" bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

II.
Jeder Kegelbruder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer Kegelbrüder verletzt oder gegen das Sittengesetz verstößt. Jeder Kegelbruder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit des Kegelbruders ist unverletzlich.

III.
Kein Kegelbruder darf wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

IV.
Alle Kegelbrüder haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

V.
Die Mitgliedschaft im Kegelklub "Für 'ne Mark Spaß im hohen Bogen" darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Mitgliedschaft darf nur auf Grund eines Beschlusses und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffenen dadurch nicht "kegelklublos" wird.

VI.
Kein Kegelbruder darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. Insbesondere darf kein Kegelbruder ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

VII.
Der Kegelklub trifft sich im vierwöchigen Rhythmus, jeweils samstags um 20.00 Uhr zum Kegeln. Das Kegeln dauert bis 23.00 Uhr.

VIII.
Die beim Kegeln anfallenden Kosten müssen von den Kegelbrüdern spätestens beim nächsten Kegeln bezahlt werden. Andernfalls wird eine Strafgebühr von 2.- DM fällig.
Die Kegelbrüder haben sich auf folgende Gebühren geeinigt:

  • Grundbetrag: 10 DM
  • Wurf in die Gosse: 0,20 DM
  • Wurf über die Gosse hinaus: 0,40 DM
  • Spaßwurf: 1 DM
  • Kugelbringen: 1 DM
  • Klingel: 2 DM

    IX.
    Hält ein Kegelbruder den Termin nicht ein, so hat er gesonderte Kosten zu tragen, wobei eine Verspätung mit 1.50 DM pro angebrochener Viertelstunde, eine sonstige Nichteinhaltung des Termins mit dem Durchschnitt der an dem entsprechenden Abend anfallenden Kosten berechnet wird.
    Eine Runde kleines Pils muß ein Kegelbruder zahlen, wenn seine Kugel aufgefangen wird, bevor sie die Kegel umgeworfen hat. Gelingt dies dem Kegelbruder, der hinter der Kugel herläuft nicht, hat dieser eine Strafe von 2,- DM zu zahlen.

    X.
    Während des Kegelns wird ein Kegelkönig und ein Kegelloser aus den Gesamtpunkten der Königspartie ermittelt. Beide Kegelbrüder erhalten daraufhin einen Kegel, den sie ständig bei sich zu tragen und auf Anfrage vorzuzeigen haben.Vergißt ein Kegelbruder seinen Kegel, muß er beim nächsten Kegeln eine Rundekleines Pils zahlen. Bei Verlust ist der Kegel zusätzlich zu ersetzen.Die sechste Runde der Königspartie ist eine Schweigerunde. Wer in dieser Runde spricht, für den wird eine Runde kleines Pils fällig. Die Schweigerunde beginnt, wenn der letzte Wurf der fünften Runde der Königspartie die Kegel umwirft, sie endet, wenn der letzte Wurf der sechsten Runde der Königspartie die Kegel umwirft.

    XI.
    Jeder Kegelbruder hat das Recht, einen Gastkegler mitzubringen. Der Gastkegler hat eine Runde kleines Pils zu bezahlen, ansonsten entstehen für ihn keine weiteren Kosten mit Ausnahme der Regelung in der Schweigerunde.Um als neues Mitglied aufgenommen zu werden, muß man vorher mindestens einmal Gastkegler gewesen sein. Die Aufnahme wird von den Mitgliedern einstimmig beschlossen. Die Aufnahmegebühr besteht aus einem 30 Liter Faß Bier, das bei einem außerordentlichen Treffen geleert wird. Außerdem muß der Durchschnitt der bisherigen Einnahmen in die Kegelkasse nachgezahlt werden.
    Der Austritt aus dem Kegelklub ist jederzeit möglich. Dabei wird eine Gebühr in Form eines 15 Liter Fasses Bier fällig. Der Durchschnitt der bisherigen Einnahmen in die Kegelkasse wird dem Kegelbruder ausgezahlt.

    XII.
    Der Kegelbruder Jörg Kleiner übernimmt die Funktion des Kassenwartes auf unbefristete Zeit. Er ist dabei verpflichtet, jedem Kegelbruder jederzeit Rechenschaft über die finanziellen Belange des Kegelklubs abzulegen.

    XIII.
    Die Kegelbrüder unternehmen in regelmäßigen Abständen eine Kegelfahrt. Bei der Auswahl einer Fahrt hat jeder Kegelbruder Vetorecht. Bei einer eventuellen Nichtteilnahme an einer Kegelfahrt, werden die Kosten für die Fahrt ausgezahlt.

    XIV.
    Muß ein Kegelbruder eine Runde kleines Pils bezahlen, muß dies am selben Abend geschehen. Es dürfen keine Runden aufgeschoben werden.
    Verzichtet ein Kegelbruder auf ein Pils, oder wird eine fällige Runde nicht am selben Abend getrunken, gehen die dafür entstehenden Kosten in die Kegelkasse.
    Wird ein Kegelbruder auf der Kegelbahn von einer Frau besucht, hat er eine Runde kleines Pils zu zahlen.